Ziel der Hausordnung
Die Hausordnung ist Teil der Schulordnung des Bunsen-Gymnasiums, die auf den Grundsätzen des Schulkodex gründet. Die Hausordnung legt für alle am Schulleben Beteiligten verbindliche Regeln fest. Verstöße gegen sie ziehen daher in der Regel Sanktionen der Klassenleitung, der Schulleitung oder der Schulgemeinschaft nach sich.
Unterrichtszeit und Schulbesuch
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Alle Schüler/-innen sind zur regelmäßigen Anwesenheit im Unterricht verpflichtet.
- Die Unterrichtszeiten sind wie folgt geregelt:
1. Stunde: 07.55-08.40 Uhr
2. Stunde: 08.45-09.30 Uhr
PAUSE (20 Minuten)
3. Stunde: 09.50-10.35 Uhr
4. Stunde: 10.40-11.25 Uhr
PAUSE (10 Minuten)
5. Stunde: 11.35-12.20 Uhr
6. Stunde: 12.25-13.10 Uhr
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7. Stunde: 13.15-14.00 Uhr
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8. Stunde: 14.00-14.45 Uhr
9. Stunde: 14.50-15.35 Uhr
PAUSE
10. Stunde: 15.45-16.30 Uhr
11. Stunde: 16.35-17.20 Uhr - Die Läutezeiten sind wie folgt geregelt:
07.50 Uhr: Der Unterricht zur ersten Stunde beginnt in 5 Minuten
09.30 Uhr: Beginn der großen Pause
09.45 Uhr: Der Unterricht zur dritten Stunde beginnt in 5 Minuten
13.10 Uhr: Beginn der Mittagspause
13.55 Uhr: Der Unterricht zur achten Stunde beginnt in 5 Minuten
17.20 Uhr: Ende des Nachmittagsunterrichts -
Ist ein/e Schüler-/in verhindert, den Unterricht zu besuchen, sollte am 1. Tag, muss jedoch spätestens am 2. Tag der Verhinderung (fernmündlich oder schriftlich) die Schule benachrichtigt werden.
Bunsen-Gymnasium,
Humboldtstraße 23, 69120 Heidelberg,
Tel.: 06221/6434-0, Fax: 06221- 419421
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Die Lehrkräfte der 1. Unterrichtsstunde erfassen das Fehlen im Klassenbuch, die Lehrkräfte der Folgestunden überprüfen und ergänzen die Eintragungen.
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Bei der Rückkehr des Schülers/der Schülerin bzw. spätestens am dritten Tag nach der ersten Benachrichtigung über die Krankheit ist dem/der Klassenlehrer/-in bzw. dem/der Tutor/-in eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.
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Schüler/-innen, die nicht an Klassenveranstaltungen oder -fahrten teilnehmen, besuchen den Unterricht, dem sie für diesen Zeitraum zugewiesen werden.
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Befreiungen/Beurlaubungen vom Unterricht können grundsätzlich nur aus Gründen gewährt werden, die in der Schulbesuchsverordnung enthalten sind. Die Entscheidung darüber fällt
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durch den/die Fachlehrer/-in für max. eine Doppelstunde
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durch den/die Klassenlehrer/-in bzw. den/die Tutor/-in für bis zu zwei Tage
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in allen anderen Fällen und bei Befreiungen unmittelbar vor und nach den Ferien durch den Schulleiter.
Die Anträge auf Befreiung/Beurlaubung sind rechtzeitig und schriftlich vor dem Ereignis zu stellen, d.h. so, dass die Gründe geprüft werden können und eine Entscheidung abgewogen getroffen werden kann. Bei einer Befreiung für mehrere Tage muss der Antrag mindestens eine Woche vorher vorliegen. Die Erziehungsberechtigten erklären in ihrem Antrag, dass die Schüler/-innen den versäumten Unterrichtsstoff in eigener Verantwortung nachholen.
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Grundsätzlich ist jede/-r Schüler/-in zur Teilnahme am Religionsunterricht seiner Religion (soweit angeboten) oder Konfession verpflichtet. Der Religionsunterricht und die Teilnahme am Religionsunterricht richten sich nach den Bestimmungen des Schulgesetzes und der Verwaltungsvorschrift zum Religionsunterricht in der jeweils gültigen Form. Eine Übersicht zu den Regelungen, die für die Abmeldung vom Religionsunterricht gelten, ist auf Anfrage im Sekretariat erhältlich.
Leistung und Hausaufgaben
In die Leistungsbewertungen gehen ein:- Schriftliche Arbeiten
- Tests
- Mündliche Leistungen
- Gleichwertige Leistungsfeststellungen (GFS)
- Ggf. fachpraktische Leistungen
- Hausarbeiten
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Alle Schüler/-innen sind verpflichtet, an allen schriftlichen Arbeiten und anderen Formen der Leistungsfeststellung zum angesetzten Termin teilzunehmen.
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Sollte ein/-e Schüler/-in wegen Krankheit oder Befreiung verhindert sein, an einer angekündigten Leistungsfeststellung teilzunehmen, so kann von dem/der Fachlehrer/-in ein Nachtermin angesetzt werden; ein Anspruch auf einen Nachtermin besteht nicht.
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Wurden Leistungsfeststellungen unentschuldigt (d.h. nicht entsprechend den Regelungen in § 2) versäumt, wird die Leistung als „ungenügend“ gewertet.
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Hausaufgaben werden regelmäßig und gemäß den von der Schulkonferenz beschlossenen Rahmenregelungen gestellt; die Fachlehrer/-innen achten darauf, dass Hausaufgaben ausgewogen auf Fächer und Schultage verteilt und unter Berücksichtigung des Stundenplans der Klasse gegeben werden.
- Im Rahmen des Unterrichts haben die Schüler/-innen eine Bringpflicht. Dies beinhaltet, sich aktiv am Unterricht zu beteiligen und regelmäßig Hausaufgaben anzufertigen.
Schulweg und Abstellen von Fahrzeugen
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Auf dem Schulweg sind über die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung hinaus die Regeln einzuhalten, die mit den Klassenlehrer/-innen und den Verkehrsbeauftragten der Schule besprochen wurden. Dies gilt insbesondere für das Verhalten an der Berliner Straße und den dortigen Haltestellen.
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Fahrräder und motorisierte Fahrzeuge sind auf den Abstellplätzen des Schulhofes abzustellen. Die Zwischenwege müssen aus Sicherheitsgründen frei bleiben.
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Das Abstellen von Fahrrädern auf den Gehwegen der zum Bunsen-Gymnasium führenden Straßen ist nicht gestattet.
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Das Fahren mit Fahrrädern oder motorisierten Fahrzeugen auf dem Schulgelände ist nicht gestattet. Ausnahmen werden von der Schulleitung genehmigt.
Betreten und Verlassen der Schulgebäude
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Das Betreten des Schulgeländes oder der Schulgebäude ist ausschließlich den Personen gestattet, die daran ein berechtigtes, im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb stehendes Interesse haben. Alle Personen außer Lehrkräfte und Schüler/-innen melden sich beim Betreten des Schulhauses im Sekretariat an und nennen den Grund ihres Besuchs. Das Betreten kann durch den Schulleiter untersagt werden.
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Wenn der Unterricht nach der ersten Stunde beginnt, halten sich die früher ankommenden Schüler/-innen in den Lichthöfen auf. In jedem Falle darf der Unterricht in den anderen Klassen nicht gestört werden. In der Mittagspause dürfen die Schüler/-innen sich in den Lichthöfen und im Atrium aufhalten.
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Ist fünf Minuten nach dem Unterrichtsbeginn eine Klasse noch ohne Lehrkraft, so meldet dies ein/-e Klassensprecher/-in oder ein/-e Mitschüler/-in im Sekretariat.
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Während der Unterrichtszeit dürfen die Schüler/-innen den Schulbereich nur mit ausdrücklicher Genehmigung der unterrichtenden oder Aufsicht führenden Lehrkraft verlassen.
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Beim Verlassen des Klassenzimmers tragen die Schüler/-innen und die unterrichtende Lehrkraft dafür Sorge, dass Abfälle sortiert entsorgt und die Stühle geordnet unter die Tische gestellt werden. Die Tafel muss gewischt und das Klassenzimmer geschlossen werden. Folgt am gleichen Tag kein weiterer Unterricht, sind die Stühle hochzustellen und die Fenster zu schließen.
Verhalten in den Schulgebäuden und im Schulhof
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Die Schüler/-innen sind verpflichtet, sich während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände aufzuhalten. Mit den Einrichtungsgegenständen der Schule ist sorgsam umzugehen. Bei Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen können gegen die Verursacher Rechtsansprüche geltend gemacht werden. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht ohne Kenntnis des Hausmeisters und nur in Absprache mit der Schulleitung aus einem Raum entfernt werden.
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Im gesamten Schulbereich besteht ein Rauch- und Alkoholverbot. Außerhalb des Schulbereichs ist das Rauchen nur volljährigen Schüler/-innen, die sich außer Sichtweite befinden, erlaubt.
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Essen, Trinken und das Kauen von Kaugummi sind im Unterricht untersagt. In begründeten Ausnahmefällen kann mit Erlaubnis der unterrichtenden Lehrkraft davon abgewichen werden.
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In den Fachräumen dürfen Schüler/-innen sich nicht ohne Lehrer/-innen aufhalten. Darüber hinaus sind spezifische Regelungen für die unterschiedlichen Fachräume zu beachten.
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Während der großen Pause halten sich die Schüler/-innen auf dem Schulhof auf. Der Aufenthalt im Schulhaus ist lediglich für einen dringenden Toilettengang oder für den Kauf von Pausenverpflegung im Bistro erlaubt. Danach ist das Schulhaus wieder zu verlassen. Schüler/-innen der Kursstufe dürfen während der großen Pause im Bereich des Bistros oder der Lichthöfe bleiben.
Das Verlassen des Schulgeländes ist Schüler/-innen der Klassen 5-10 während der Pause nicht gestattet (die Schüler/-innen der Kursstufe dürfen das Schulgelände verlassen).
Im Pausenhof dürfen die Bepflanzungen nicht betreten werden. Bei Regen dürfen die Schüler/-innen im Gebäude verbleiben. Die Schüler/-innen begeben sich pünktlich nach dem Pausenschluss (Klingelzeichen) in ihre Klassenzimmer bzw. Fachräume.
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In der Mittagspause ist den Schüler/-innen das Verlassen des Schulgeländes erlaubt.
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Im Winter ist das Schneeballwerfen auf dem gesamten Schulgelände wegen der damit verbundenen Unfallgefahr nicht erlaubt.
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Rennen auf den Fluren ist wegen der damit verbundenen Unfallgefahr nicht gestattet. Ebenso ist das Ablegen von Gegenständen auf den Geländern nicht erlaubt. Ballspielen ist nur auf dem Hartplatz erlaubt, auf dem weiteren Schulhof darf mit Softbällen gespielt werden.
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Nach der großen Pause kümmert sich der jeweilige Ordnungsdienst, unterstützt durch den Hausmeister, um die Sauberkeit des Schulgeländes. Diese Pflicht wird von allen Schüler/-innen mindestens einmal pro Schuljahr wahrgenommen.
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Für den Umgang mit Energie (Heizung, Licht) gelten die vom E-Team (Energie-Team) für die jeweilige Jahreszeit erarbeiteten Verhaltensregeln.
- Im Falle von Verletzungen wenden sich die betroffenen Schüler/-innen an das Sekretariat, eine Lehrkraft oder den Hausmeister.<
- Wertgegenstände (z.B. Geld, Ausweise) sind von allen Schüler/-innen selbst zu sichern. Die Schule kann hierfür keine Haftung übernehmen.
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Elektronische Unterhaltungsmedien dürfen während des Aufenthalts in der Schule nicht benutzt werden.
1. Handys der Schüler/-innen müssen ausgeschaltet sein. Über Ausnahmen entscheidet die jeweilige Lehrkraft. Das unerlaubte Aufzeichnen in Bild und Ton ist aus Gründen der informationellen Selbstbestimmung auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
2. Akustische Zeitanzeigen müssen abgestellt sein.
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Die Schüler/-innen sind verpflichtet, mit den entliehenen Schulbüchern und anderen Lernmitteln sorgfältig umzugehen. Bei Verlust oder unvertretbarer Verschmutzung bzw. Beschädigung ist Kostenersatz bis zur vollen Höhe des Kaufpreises zu leisten.
Verhalten im Brand- und Katastrophenfall
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Ein Schadfeuer wird selbstständig von den vielen im Schulhaus installierten Rauchmeldern erkannt, was eine automatische Aktivierung des Feueralarms nach sich zieht. Der Feueralarm kann im Bedarfsfalle jedoch auch manuell über einen Feuermelder im Sekretariat, in der Hausmeisterloge und in der ehemaligen Hausmeisterwohnung ausgelöst werden. Die Schulleitung informiert in jedem Falle die Polizei.
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Der Brandfall wird durch eine Sirene auf den Gängen und aus den Zimmerdecken signalisiert. Diese zeigt an, dass alle im Schulgebäude befindlichen Personen dieses nach folgenden Vorgaben zügig zu räumen haben.
- Verhalten im Brandfall
- Lehrkräfte und Schüler/-innen schließen alle Fenster.
- Die Lehrkraft nimmt das Klassenbuch bzw. Kurstagebuch an sich. Alle weiteren Gegenstände werden zurückgelassen.
- Die Lehrkraft informiert sich und die Klasse auf der verglasten Fluchtwegtafel im Klassenzimmer über den nächstmöglichen Ausgang aus dem Schulgebäude.
- Lehrkraft und Schüler/-innen räumen den Unterrichtsraum. Die Tür wird geschlossen, aber nicht abgeschlossen. Jede Lehrkraft hat sich beim Verlassen des Unterrichtsraumes zu überzeugen, dass keine Schüler/-innen zurückgeblieben sind.
- Lehrkraft und Schüler/-innen verlassen geordnet das Schulgebäude und suchen über die Humboldtstraße bzw. die Berliner Straße den Sammelplatz auf dem Neckarvorland gegenüber vom Café Frisch auf.
- Die Klassen bzw. Kurse stellen sich auf dem Sammelplatz kompakt zu einer klar definierten Gruppe zusammen.
- Die Lehrkraft kontrolliert mithilfe des Klassen- bzw. Kurstagebuchs die Vollzähligkeit ihrer Gruppe und meldet dies unverzüglich durch eine/-n Schüler/-in der Schulleitung, die am Zebrastreifen die Meldungen entgegennimmt.
- Den Anweisungen der Schulleitung, der Feuerwehr und der Polizei ist Folge zu leisten.
- Sämtlicher Kontakt zur Presse o.Ä. erfolgt ausschließlich über die Schulleitung.
Aushänge
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Aushänge und Anschläge auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden dienen der Kommunikation der am Schulleben Beteiligten. Schulfremden Personen und Organisationen sind sie daher in der Regel nicht gestattet. Ausnahmen können von der Schulleitung zugelassen werden. Ebenso sind Plakataushänge von politischen Parteien und Gruppierungen sowie Aushänge mit spezifischen Interessen oder kommerzieller Werbung nicht statthaft.
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Bei schulinternen Aushängen an den zu diesem Zweck freigegebenen Informationsbrettern sind folgende Regelungen einzuhalten:
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Der Inhalt der Aushänge darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
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Aushänge sind nur an den dafür vorgesehenen Flächen statthaft. Ausnahmen bedürfen der besonderen Genehmigung der Schulleitung.
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Bei Aushängen der SMV sind die Bestimmungen der SMV-Verordnung einzuhalten. Für diese Aushänge sind die gewählten Schülersprecher/-innen verantwortlich.
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Regelungen für Schülerinnen und Schüler der Kursstufe
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Die Regelungen der Hausordnung gelten entsprechend auch für alle Schüler/-innen der Kursstufe. Rechte und Pflichten, die für die minderjährigen Schüler/-innen von deren Eltern wahrgenommen werden, nehmen volljährige Schüler/-innen in der Regel selbst wahr. Dazu gehört insbesondere die Verantwortung für die Teilnahme am Unterricht und außerunterrichtlichen schulischen Veranstaltungen sowie die ordnungsgemäße Entschuldigung bei Versäumnissen.
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Die Schüler/-innen der Kursstufe unterschreiben mit dem Eintritt in die Kursstufe im Sekretariat eine Erklärung, dass sie die Regelungen der Hausordnung sowie der Kursstufe am Bunsen-Gymnasium zur Kenntnis genommen haben und sich daran halten werden.